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Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Hennigsdorf ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen
Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur
Scha"ung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Inhalte der
Webseite werden regelmäßig aktualisiert.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kita-nordstern-hennigsdorf.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BbgBITV bzw. der
WCAG 2.1 AA vereinbar.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.07.2026 erstellt.

Grundlage war die neugestaltung und technische Umsetzung durch den Förderverein für regionale Entwicklung e.V.

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie die Mängel gerne über unser
Hinweis-Formular melden.

Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Stadt Hennigsdorf

Fachdienst Bildung

Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf

Telefon:(03302) 877141

E-Mail:

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder
innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der
Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg -
Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur
Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft
die
Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische
Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und
Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema
Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und ö"entlichen Stellen des
Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße
2-13, Haus S

14467 Potsdam

Internet: msgiv.brandenburg.de

E-Mail:

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